44€-Sachbezugsgrenze steigt ab 1.1.2022 auf 50 €

Sachbezugsgrenze

Erhält der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber Sachbezüge statt Geld, sind diese im Regelfall steuer- und sozialversicherungspflichtig. Diese Sachbezüge bleiben aber außer Ansatz, wenn die Freigrenze von z. Zt. 44 € (Jahr 2021) monatlich nicht überschritten wird. Freigrenze bedeutet, dass bei einer Überschreitung um nur einen Cent der komplette Betrag steuerpflichtig wird (anders also, als bei einem Freibetrag). Diese Freigrenze steigt zum 1.1.2022 auf 50 € monatlich.

Gut zu wissen:
Sollte in einem Monat die Freigrenze nicht ganz ausgeschöpft werden, kann diese nicht auf einen Folgemonat übertragen werden.

Über den Autor

Joachim Welper

Als Steuerberater und ausgebildeter Systemischer Business Coach hat er in mehr als über 30 Jahren hunderte kleine Unternehmen, Arztpraxen und Freiberufler betreut.

Seine Vision ist es, seinen Coachees ein entspanntes und zufriedenes Leben in der Selbständigkeit zu ermöglichen. Dafür stellt er all sein Wissen, seine Erfahrung und seine Erfolgstools in unterschiedlichen Formen zur Verfügung.

{"email":"Email address invalid","url":"Website address invalid","required":"Required field missing"}

Wie gesund ist dein Unternehmen wirklich?

Finde es heraus und mach mit beim Quiz!

>